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   VG Lüneburg, 13.01.2011 - 1 B 41/10   

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VG Lüneburg, 13.01.2011 - 1 B 41/10 (https://dejure.org/2011,38456)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13.01.2011 - 1 B 41/10 (https://dejure.org/2011,38456)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 1 B 41/10 (https://dejure.org/2011,38456)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Hannover, 30.10.2006 - 13 B 7168/06

    Dienstlicher Wohnsitz bei Abordnung eines Beamten.

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.01.2011 - 1 B 41/10
    2 Auch im Fall einer unter Anordnung der sofortigen Vollziehung erlassenen Zuweisung ist auf den bisherigen dienstlichen, hilfsweise den privaten Wohnsitz des Beamten abzustellen (Kopp/Schenke, VwGO 16. Aufl. 2009, § 52 Rn. 17 m.w.N.; Sodan/Ziekow VwGO 3. Aufl., § 52 Rn. 39; VG Hannover, Beschluss v. 30.10.2006 - 13 B 7168/06 - VG Gießen, Beschluss v. 23.06.2008 - 5 L 1501/08.GI -, Rspr. zitiert nach juris); insoweit gibt die Kammer ihre frühere Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. u.a. Beschluss vom 18.07.2008 - Az.: 1 B 42/08 -) ausdrücklich auf.
  • VG Gießen, 23.06.2008 - 5 L 1501/08

    örtliche Zuständigkeit des VG bei Abordnung eines Lehrers

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.01.2011 - 1 B 41/10
    2 Auch im Fall einer unter Anordnung der sofortigen Vollziehung erlassenen Zuweisung ist auf den bisherigen dienstlichen, hilfsweise den privaten Wohnsitz des Beamten abzustellen (Kopp/Schenke, VwGO 16. Aufl. 2009, § 52 Rn. 17 m.w.N.; Sodan/Ziekow VwGO 3. Aufl., § 52 Rn. 39; VG Hannover, Beschluss v. 30.10.2006 - 13 B 7168/06 - VG Gießen, Beschluss v. 23.06.2008 - 5 L 1501/08.GI -, Rspr. zitiert nach juris); insoweit gibt die Kammer ihre frühere Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. u.a. Beschluss vom 18.07.2008 - Az.: 1 B 42/08 -) ausdrücklich auf.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2008 - L 1 B 42/08
    Auszug aus VG Lüneburg, 13.01.2011 - 1 B 41/10
    2 Auch im Fall einer unter Anordnung der sofortigen Vollziehung erlassenen Zuweisung ist auf den bisherigen dienstlichen, hilfsweise den privaten Wohnsitz des Beamten abzustellen (Kopp/Schenke, VwGO 16. Aufl. 2009, § 52 Rn. 17 m.w.N.; Sodan/Ziekow VwGO 3. Aufl., § 52 Rn. 39; VG Hannover, Beschluss v. 30.10.2006 - 13 B 7168/06 - VG Gießen, Beschluss v. 23.06.2008 - 5 L 1501/08.GI -, Rspr. zitiert nach juris); insoweit gibt die Kammer ihre frühere Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. u.a. Beschluss vom 18.07.2008 - Az.: 1 B 42/08 -) ausdrücklich auf.
  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07, a.a.O. und vom 24. September 2007 - 2 BvR 1586/07 - ZBR 2008, 167; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - und vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 -).
  • VGH Hessen, 02.10.2014 - 1 B 774/14
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, a. a. O., vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 und vom 20. September 2007 - 2 BvR 1586/07 - ZBR 2008, 167 [BVerfG 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07] ; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - und vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 -).
  • VGH Hessen, 19.03.2015 - 1 B 1930/14

    Auswahlentscheidung im Stellenbesetzungsverfahren - Keine Benachteiligung wegen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, - 2 BvR 857/02 -, vom 29. Juli 2003, - 2 BvR 311/03 -, vom 9. Juli 2007, - 2 BvR 206/07 -, und vom 20. September 2007, - 2 BvR 1586/07, jeweils juris; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007, - 1 TG 1208/07 -, juris, und vom 18. Februar 2010, - 1 B 41/10 -, nicht veröffentlicht).
  • VG Schleswig, 28.01.2011 - 12 B 4/11

    Verweisung - örtliche Unzuständigkeit

    Aus diesem Grund vermag die Kammer auch der - offensichtlich neuen - Rechtsprechung des VG ... (vgl. insoweit Beschluss vom 13. Januar 2011 - 1 B 41/10 -) nicht zu folgen, wonach als dienstlicher Wohnsitz der Antragstellerin der Sitz der betreuenden Geschäftsstelle des Zentralen Betriebes Vivento in B-Stadt als festgesetzte Stammdienststelle anzusehen sei, weil die dienstlichen Angelegenheiten der Antragstellerin von dort wahrgenommen würden (danach wäre das VG B-Stadt zuständig, vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 13. Januar 2011 aaO).

    Nur am Rande sei bemerkt, dass das VG ... in seinem Beschluss vom 13. Januar 2011 aaO ebenfalls nicht ausschließt, dass die dortige Antragstellerin wegen des Fehlens eines Dienstpostens in B-Stadt dort auch keine Dienststelle hat (dann allerdings - hilfsweise - auf den bürgerlichen Wohnsitz der Beamtin abstellt).

  • VGH Hessen, 02.10.2014 - 1 B 773/14
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, a. a. O., vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 und vom 20. September 2007 - 2 BvR 1586/07 - ZBR 2008, 167 [BVerfG 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07] ; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - und vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 -).
  • VGH Hessen, 15.02.2013 - 1 B 1191/12

    Freihaltung der Präsidentenstelle eines Amtsgerichts; unterschiedlich lange

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in diesem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreien Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, a. a. O., vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 und vom 20. September 2007 - 2 BvR 1586/07 - ZBR 2008, 167; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - und vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 -).
  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 1 B 1505/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreien Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002, a. a. O., vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 und vom 20. September 2007 - 2 BvR 1586/07 - ZBR 2008, 167; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - und vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 -).
  • VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15

    Konkurrentenstreitverfahren um Beförderungsstelle - Erfordernis einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne "offen" sind, dass seine Auswahl bei fehlerfreiem Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu den geltend gemachten Auswahlfehlern positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002 2 BvR 857/02 , DVBl. 2002, 1633 f. und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 , NVwZ 2007, 1178; Hess. VGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2010 1 B 41/10 und vom 14. Februar 2013 1 B 1191/12 ).
  • VGH Hessen, 03.07.2012 - 1 B 2/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verfahren möglich erscheint; diese Möglichkeit ist zusätzlich zu dem geltend gemachten Auswahlfehler positiv festzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200, vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - ZBR 2004, 45, vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178, und vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - ZBR 2008, 167; Senatsbeschlüsse vom 4. September 2007 - 1 TG 1208/07 - LKRZ 2008, 34, und vom 18. Februar 2010 - 1 B 41/10 -).
  • VG Wiesbaden, 10.08.2015 - 3 L 1831/14

    Zum Vergleich von Beurteilungen, die auf unterschiedlichen Beurteilungssystemen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs kann ein Bewerber, der eine Verletzung seines Verfahrensrechts durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn geltend macht, nur dann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn die Erfolgsaussichten in dem Sinne offen sind, dass seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verfahren möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - und Beschluss vom 20.09.2007 - 2 BvR 1586/07 - BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99; Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 - Hess. VGH, Beschluss vom 04.09.2007 - 1 TG 1208/07 - Beschluss vom 18.02.2010 - 1 B 41/10 - Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 1930/14 -).
  • VG Kassel, 28.12.2015 - 1 L 2099/15

    Anforderungen an Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung bei

  • VG Augsburg, 01.03.2012 - Au 2 K 12.126

    Klage eines Ruhestandsbeamten gegen seine Zwangspensionierung; örtliche

  • VG Gießen, 14.11.2012 - 5 L 2985/12

    Dienstlicher Wohnsitz bei Vorenthaltung eines Dienstpostens

  • VG Hamburg, 25.01.2013 - 20 E 3343/12

    Zur Frage der örtlichen Zuständigkeit in beamtenrechtlichen Streitigkeiten des §

  • VG München, 28.12.2021 - M 5 K 21.5628

    Verweisung, örtliche Zuständigkeit, Versetzung, dienstlicher Wohnsitz vor

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